Geschäftsbedingungen

zu den Reisen von

"Begegnung mit Böhmen", ,

sowie zu den vermittelten Reisen

Böhmen Reisen
Dr. Erwin Aschenbrenner
Dechbettener Str. 47 b · 93049 Regensburg
Tel. 0941-260-80 · Fax: -81

 

 

Sehr geehrter Reisegast,

wir, die Firma Begegnung mit Böhmen, Inhaber Dr. Erwin Aschenbrenner, Dechbettener Straße 47b, 93049 Regensburg, hier BmB abgekürzt, setzen unsere Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und zu gestalten. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Diese ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pauschalreisevertrag und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des für Sie und für uns durch Ihre Buchung zustande kommenden Reisevertrages.
Für die von BmB lediglich vermittelten Reisen gelten die weiter unten stehenden „Vermittlungsbedingungen“.

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1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, den ergänzenden Hinweisen zur Reise und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) direkt durch Sie oder über unsere Reisevermittler erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande, die keiner bestimmten Form bedarf und über die wir Sie mit der schriftlichen Buchungsbestätigung informieren.

1.2 Ihre Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen haften, wenn Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung übernommen haben.

1. Abschluss des Reisevertrages

2.1 BmB verlangt keine Zahlungen auf den Reisepreis vor Beginn oder während der Reise, sondern erst nach Reiseende. Es sind also weder eine Anzahlung noch der Reisepreis vor dem Reiseende zu bezahlen. Da die Reiseleistungen von BmB grundsätzlich keine Beförderungsleistungen von und zum Reiseort beinhalten, entfällt die gesetzliche Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB, da diese der Absicherung von Vorauszahlungen bzw. der Rückreisekosten dient.

2.2 Der gesamte Reisepreis ist 2 Wo. ab dem vertraglichen Reiseende fällig und zu zahlen.  Die Zahlung erfolgt – falls vom Kunden nicht ausdrücklich anders gewünscht – im Abbuchungsauftragsverfahren für Lastschriften. Der Kunde gibt hierfür seine Bankverbindung und Adresse gegenüber BmB oder dem Reisebüro an und gibt die Einwilligung zum Einzugsverfahren. Der Reisepreis wird dann bei Fälligkeit nach der Reise vom Konto des Kunden abgebucht. Der Reisende ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.
2. Bezahlung

Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Leistungen, Leistungsänderungen nach Vertragsschluß

4.1 Sie können vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

4.2 Treten Sie zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können, richtet. Wir können folgende pauschale Entschädigung in Prozent des Reisepreises verlangen: 
bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 30.–15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14.–2. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 2 Tage vor Reiseantritt / bei Nichtanreise 90 %
Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.

4.3 Sie können bis zum Beginn der Reise eine Ersatzperson stellen, der wir widersprechen können, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und Sie haften uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehende Mehrkosten.

4.4  Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen!

4. Rücktritt des Kunden, Ersatzperson

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.

6.2 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Kunde sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

6. Rücktritt und Kündigung durch BmB

Wir informieren Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8.2 Sie sind verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise uns gegenüber unter der oben angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

8.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen BmB ist, außer unter Familienangehörigen, ausgeschlossen.

8.4 Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig zu Reisebeginn erscheinen.

8. Ihre Pflichten als Reiseteilnehmer, Anzeigefristen, Abhilfe

9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kunden und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt.

9.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von uns sind. Wir haften allerdings für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von uns ursächlich geworden ist.

9. Beschränkung unserer Haftung

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

10. Verjährung

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.


Begegnung mit Böhmen

Inhaber:
Dr. Erwin Aschenbrenner, Dechbettener Straße 47b, 93049 Regensburg

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UstG: DE 208 260 331

Sitz und Register: Regensburg

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
AXA, Wiener Platz 3, 51065 Köln

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe oben.



11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Die Reisebedingungen Ziffer 3–10 gelten sinngemäß auch für die Reisen unserer tschechischen Partner Ahoj-Tours, die aber eigenverantwortliche Veranstalter sind. Sie bestätigen Ihnen die von uns weitergeleitete Reiseanmeldung direkt und nehmen das Inkasso selbst vor.

Zusatz

Sehr geehrte Gäste,

soweit BMB Angebote nur vermittelt, werden nachfolgende Bestimmungen Inhalt des zwischen Ihnen und uns mit Ihrem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages.

1. Vertragsabschluß, anzuwendendes Recht
Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen BMB und dem Reisekunden der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Die Rechte und Pflichten von BMB und dem Reisekunden ergeben sich aus den vertraglich getroffenen Vereinbarun-gen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB.

2. Auskünfte, Reiseunterlagen
2.1. Wir, wie auch der Reisekunde selbst, sind verpflichtet, die ihm von uns ausgehändigten Buchungsbestätigungen und sonstige Reiseunterlagen des vermittelten Unternehmens auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und mit unse-rem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisekunde ist verpflichtet, uns von etwaigen Ab-weichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten.
2.2. Bei der Erteilung von Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und korrekte Weitergabe an den Reisekunden. Nicht aber für die Richtigkeit der Information selbst.

3. Haftung
3.1. Unsere vertragliche Haftung als BMB für jedwede Schäden des Reisekunden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Reisekunden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind.
3.2. Wir haften als BMB nicht für die ordnungsgemä-ße Leistungserbringung der vermittelten Leistungen selbst. Insbes. bei der Vermittlung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise i.S. d. §§ 651 a ff. BGB) sind Vertragspartner ausschließlich die jeweiligen Firmen, welche die touristische Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn nach den Umständen der Buchung der Anschein begründet ist, dass wir solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringen (§ 651 a Abs. 2 BGB).
3.3 Kommt der Reisekunde seiner Verpflichtung, uns bzgl. der Reiseunterlagen von etwaigen fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten, schuldhaft nicht nach, so ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB). War der Fehler für uns trotz pflichtgemäßer Sorgfalt nicht erkennbar, entfällt unsere Haftung ganz.

4. Inkasso, Zahlungen
4.1. Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Zahlungsbestimmungen der vermit-telten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten.
4.2. Soweit sichergestellt ist, dass dies gegen Aushändigung der vollständ. Reiseunterlagen bzw. - bei Pauschalreisen - unter Berücksichtigung von § 651 k BGB geschieht, sind wir berechtigt, den Preis der vermittelten Leistungen gegenüber dem vermittelten Unternehmen unter Beachtung der rechtl. Bestimmungen über die Vorauszahlungspflicht des Reisekunden zu verauslagen.
4.3. Wir können vom Reisekunden den Ersatz dieser verauslagten Zahlungen als Aufwendungs-ersatz aus dem Vermittlungsvertrag verlangen. Diesem Anspruch können Ansprüche des Kunden auf Grund mangelhafter Erbringung der vertraglichen Leistungen durch das vermittelte Reiseun-ternehmen oder entsprechende Schadensersatzansprüche nicht entgegengehalten werden, so weit für die Entstehung der Ansprüche nicht eine Pflichtverletzung unsererseits ursächlich ist.

5. Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtsstand
5. 1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung von BMB hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen BMB begründenden Umstände Kenntnis erlangt. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.
5.2. Ansprüche des Kunden gegenüber BMB, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen BMB begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
5.3. Schweben zwischen dem Kunden und BMB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BMB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
5.4. Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz von BMB, soweit der Reisekunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat.

Geschäftsbedingungen

für

Reisevermittlung

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Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, 2009
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